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BVerwG, 11.12.1967 - I C 39.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
Maßnahmen der Gefahrenabwehr
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67
Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines …
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG.
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts …
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.